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IHK-WAHL 2012

Vollversammlungswahl - Häufig gestellte Fragen
und ihre Antworten

1. Was ist die Vollversammlung?
2. Wie viele Mitglieder hat die Vollversammlung?
3. Wen soll ich wählen?
4. Wer hat die Kandidatinnen und Kandidaten ausgewählt?
5. Wer ist wählbar?
6. Wer ist bei der IHK-Wahl wahlberechtigt?
7. Gibt es eine Wahlpflicht?
8. Was sind Wahlgruppen?
9. Kann ich die Wahlgruppe wechseln?
10. Wie wird gewählt?
11. Wann erhalte ich die Wahlunterlagen zur IHK-Wahl?
12. Ich habe keine Wahlunterlagen erhalten. Was nun?
13. Wie funktioniert die Briefwahl?
14. Wer stellt das Ergebnis der IHK-Wahl fest?
15. Wann und wo wird das Ergebnis bekannt gegeben?
16. Was geschieht nach der Wahl?
17. Was ist die gesetzliche Grundlage der Vollversammlung?
18. Ich habe noch weitere Fragen. Wer gibt Auskunft?

1. Was ist das Vollversammlung
Die Vollversammlung vertritt die Interessen der Berliner Unternehmer in wirtschaftlichen Fragen gegenüber allen anderen Interessengruppen, wie beispielsweise Politik oder Verwaltung. Bei der Vielfalt der Berliner Unternehmen und den oft ungleichen Interessen ist das keine leichte Aufgabe, der sich die bis zu 110 gewählten Unternehmensvertreter aus allen in Berlin ansässigen Wirtschaftszweigen stellen.

Die Vollversammlung ist deshalb spiegelbildlich zur Wirtschaftsstruktur Berlins aufgebaut: In Wahlgruppen werden die Wirtschaftszweige oder Branchen entsprechend der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten des IHK-Bezirks, der Sachnähe verschiedener Gewerbegruppen sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen zusammengefasst. In Wahlgruppen werden die Wirtschaftszweige oder Branchen entsprechend ihrer Interessenlagen zusammengefasst und erhalten gemessen an ihrer Bedeutung für Berlin eine bestimmte Anzahl an Sitzen. Jeder Unternehmer kann dann alle fünf Jahre die Vertreter seiner Wahlgruppe und damit seiner unternehmerischen Interessen. Es gilt: Ein Unternehmen gleich eine Stimme, unabhängig davon, ob es sich um einen Ein-Mann-Betrieb oder einen internationalen Konzern handelt.

Ein solch komplexes Verfahren ist wichtig, denn schließlich bestimmt die Vollversammlung in ihren vier jährlichen Sitzungen über die inhaltliche Arbeit der IHK Berlin: über den Umgang mit wirtschaftlichen Themen, die die Berliner Unternehmer berühren, aber auch über die Verwendung der finanziellen Mittel und die Höhe der Beiträge und Gebühren.

2. Wie viele Mitglieder hat die Vollversammlung?
Gem. § 4 der Satzung der IHK Berlin besteht die Vollversammlung aus bis zu 110 Mitgliedern, die von den Kammerzugehörigen unmittelbar oder mittelbar nach näherer Bestimmung der Wahlordnung in allgemeiner, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden. Die Mitglieder der Vollversammlung sind Vertreter aller Kammerzugehörigen und nicht an Aufträge und Weisungen gebunden.

3. Wen soll ich wählen? Ich kenne keinen Kandidaten.
Die durch die unmittelbare Wahl vergebenen Sitze in der Vollversammlung der IHK Berlin verteilen sich auf 20 Wahlgruppen, die alle Branchen der Berliner Wirtschaft repräsentieren. Die Kandidaten, die sich zur Wahl stellen, werden im Zeitraum vor der Wahl insbesondere auf dem Internetauftritt der IHK Berlin sowie in der Berliner Wirtschaft vorgestellt.

4. Wer hat die Kandidatinnen und Kandidaten zur IHK-Wahl ausgewählt?
Jeder Unternehmer, der kandidieren möchte, kann einen Wahlvorschlag einreichen. Voraussetzung ist, dass er wählbar ist und drei Unterstützerunterschriften eingesammelt hat. Die Wahlvorschläge werden von einem Wahlausschuss formell geprüft und in einer Liste zusammengefasst.

5. Wer ist wählbar?
Wählbar für die Vollversammlung der IHK Berlin sind Bewerberinnen und Bewerber, die

  • volljährig,
  • zur Ausübung des Wahlrechts berechtigt und
  • entweder selbst Mitglied unserer IHK oder
  • für ein Mitglied unserer IHK vertretungsberechtigt sind.

Wählbar sind auch

  • im Handelsregister eingetragene Prokuristen und
  • besonders bestellte Bevollmächtigte.

6. Wer ist bei der IHK-Wahl wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen unserer IHK (Kammerzugehörigen). Jedes Mitgliedsunternehmen hat eine Stimme. Folgende Gruppierungen können das Wahlrecht ausüben:

  • Kammerzugehörige, natürliche Personen üben das Wahlrecht in der Regel selbst aus (es sei denn, es besteht Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung durch einen gesetzlichen Vertreter).
  • Kammerzugehörige, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nichtrechtsfähige
    Personenmehrheiten üben das Wahlrecht durch eine Person aus, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung
    befugt ist.
  • Das Wahlrecht kann auch ein im Handelsregister eingetragener Prokurist ausüben.
  • Kammerzugehörige, deren Wohnsitz oder Sitz nicht im Kammerbezirk gelegen ist, können das Wahlrecht durch einen Wahlbevollmächtigten ausüben (es sei denn, eine im Kammerbezirk gelegene Zweigniederlassung, Betriebsstätte oder Verkaufsstelle wird von einem gesetzlichen Vertreter oder einem im Handelsregister eingetragenen Prokuristen geleitet).

7. Gibt es eine Wahlpflicht?
Nein, eine Wahlpflicht gibt es nicht. Wir empfehlen unseren Mitgliedern jedoch von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, um den Kurs der gesamtwirtschaftlichen Interessenvertretung durch die Vollversammlung unserer IHK mitzubestimmen und der Stimme der Wirtschaft gegenüber der Politik und der Verwaltung mehr Gewicht zu verleihen.

8. Was sind Wahlgruppen?
Die Zusammensetzung der Vollversammlung ist ein Spiegelbild der Berliner Wirtschaft. Um dies sicherzustellen, wird in 20 branchenspezifischen Wahlgruppen gewählt. Jede Wahlgruppe ist gemäß ihrer wirtschaftlichen Bedeutung in der Vollversammlung vertreten. Die Sitzverteilung nach Wahlgruppen wurde am 14. September 2011 von unserer Vollversammlung beschlossen. Jede Wahlgruppe kann beliebig viele Wahlvorschläge unterbreiten.
Welche Wahlgruppen es gibt, das finden Sie hier.

9. Kann ich die Wahlgruppe wechseln?
Alle Wahlberechtigten werden im Januar 2012 die Möglichkeit haben, ihre Wahlgruppenzugehörigkeit überprüfen und ggf. anpassen zu lassen, sofern der Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens dazu Anlass gibt.

Wenn Sie Ihre Wahlgruppe wechseln wollen, dann nehmen Sie bitte mit dem Team Firmendaten, E-Mail: firmendaten@berlin.ihk.de, Kontakt auf. Im Januar 2012 können Sie Ihren Korrekturvorschlag auch online wahrnehmen.

10. Wie wird gewählt ?
Sie können Ihre Stimme für die Vollversammlungswahl 2012 nur per Briefwahl abgeben.

11. Wann erhalte ich die Wahlunterlagen zur IHK-Wahl?
Die Unterlagen für die Briefwahl werden Anfang Mai 2012 zugestellt.

12. Ich habe meine Wahlunterlagen nicht erhalten/verlegt. Was kann ich tun?
Wenn Sie Ihre Wahlunterlagen nicht erhalten oder verlegt haben, melden Sie sich bitte bei unserer Wahlhotline (Telefon +49 30 31510-891).

13. Wie funktioniert die Briefwahl?
Das Briefwahlverfahren verläuft wie folgt:

  • Schritt 1: Kreuzen Sie auf dem Stimmzettel Ihre Kandidaten an. Achtung: Sie dürfen nicht mehr Kandidaten ankreuzen als zulässig. Die zulässige Anzahl ist auf dem Stimmzettel vermerkt.
  • Schritt 2: Legen Sie den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag und verkleben Sie den Umschlag.
  • Schritt 3: Unterschreiben Sie den Wahlberechtigungsschein gut leserlich.
  • Schritt 4: Legen Sie den unterschriebenen Wahlberechtigungsschein und den verschlossenen Stimmzettelumschlag zusammen in den Rücksendeumschlag und verschließen Sie diesen.
  • Schritt 5: Der Rücksendeumschlag muss bis zum Ende der Wahlfrist bei der IHK Berlin eingegangen sein. Das Porto bezahlt die IHK Berlin.

14. Wer stellt das Ergebnis der IHK-Wahl fest?
Unverzüglich nach Abschluss der Wahl stellt der Wahlausschuss das Wahlergebnis fest, fertigt über den Wahlablauf eine Niederschrift an und macht die Namen der gewählten
Bewerber bekannt.

15. Wann und wo wird das Ergebnis der IHK-Wahl bekannt gegeben?
Das Wahlergebnis wird durch den Wahlausschuss am Tag der Stimmenauszählung am 12.06.2012 festgestellt und im Anschluss unverzüglich im Amtsblatt sowie in den Medien der
IHK Berlin bekannt gegeben.

16. Was passiert nach der IHK-Wahl?
Nach der Wahl konstituiert sich die Vollversammlung und wählt ihren Präsidenten sowie das Präsidium. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und bis zu 13 Präsidialmitgliedern, welche die Vollversammlung aus ihrer Mitte für die Dauer ihrer Wahlperiode wählt. Auf Vorschlag des Präsidenten wählt die Vollversammlung aus den Mitgliedern des Präsidiums bis zu vier Vize-Präsidenten.

17. Was ist die gesetzliche Grundlage der Vollversammlung?
Die Mitglieder der Vollversammlung werden gemäß § 5 des IHK-Gesetzes gewählt. Nähere Einzelheiten zur Wahl regeln Satzung und Wahlordnung der IHK Berlin, die von der Vollversammlung beschlossen wurden

18. An wen wende ich mich mit weiteren Fragen?

Ihre Ansprechpartner zu Themen der Wahl sind

DOKUMENT-NR. 1015

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